Kurzarbeit/Stundenabbau
zur Sicherung von Arbeitsplätzen / Aufstockung Kurzarbeitergeld
Beginnend mit der Corona-Pandemie haben wir als Betriebsräte wesentlich Anteil daran gehabt, dass die in der FMG und Aeroground geltenden Kurzarbeiterregelungen so zustande gekommen sind. Die Aufstockungsbeträge, die von uns in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erzielt wurden, sind mit 90 % bzw. 95 % des vorher erzielten Nettoeinkommens sehr, sehr gut. So haben wir mit der abgeschlossenen BV Kurzarbeit/Stundenabbau zur Sicherung von Arbeitsplätzen, die auch noch einen Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen für die Laufzeit der Betriebsvereinbarung mit geregelt hat, wesentlich zur Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung beigetragen.